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Text: Thomas Masuch
Die Diskussion über die Regulierung von Ghost Guns ist nicht neu: 2016 wurde in Kalifornien die Assembly Bill 857 verabschiedet, die private Hersteller verpflichtete, Seriennummern beim Justitzministerium zu beantragen und Waffen damit zu markieren. Und so geht die AB 2047 noch einen Schritt weiter: Sie setzt nicht bei den Waffen an, sondern bei der digitalen Fertigung. Eingebracht wurde die AB 2047 übrigens von Rebecca Bauer-Kahan, die sich die Regulierung von Waffen auf die Fahnen geschrieben hat und auch von der Organisation „Everytown for Gun Safety“ unterstützt wird. Hintergrund ist offenbar die steigende Zahl privat hergestellter Waffen (sogenannter Ghost Guns) in den USA. Dabei fehlen allerdings verlässliche Zahlen, in welchem Fertigungsverfahren diese hergestellt werden. In der öffentlichen Diskussion scheint sich aber die Annahme verfestigt zu haben, dass immer günstigere und leistungsfähigere Desktop-3D-Drucker die Eintrittsbarriere für die private Herstellung von Waffen gesenkt haben.
Technische Realisierbarkeit
Eine der Kernfragen bei der AB 2047 ist die nach der technischen Realisierbarkeit: Wie kann die „Blocking Technology“, die wohl sämtliche Druckaufträge filtern müsste, unterscheiden, ob ein Bauteil für eine Waffe zu gebrauchen ist oder nicht? Wer entwickelt eine solche Software und entscheidet über die Kriterien? Und wer haftet bei einer Fehlfunktion? Kritiker der Gesetzesinitiative sehen deshalb unter anderem einen zu starken Eingriff in die private oder unternehmerische Freiheit. Nach Meinung von David Tobin, Executive Producer von 3D Printing Nerd und einer der schärfsten Kritiker des Gesetzesentwurfs, wird das Vorhaben allein schon an der technischen Umsetzung scheitern: „Die Technologie ist nicht möglich. Man kann an der Form nicht die Absicht erkennen. Wer sagt denn, dass ich nicht eine Unmenge von Teilen drucken möchte, die manche als ,schlecht‘ bezeichnen, und daraus eine riesige Blume für eine Kunstinstallation basteln möchte?“
Welche Folgen hätte AB 2047 für die AM-Industrie?
Dabei ist zu beachten, dass sich die aktuelle Diskussion vor allem auf den Consumer- und Maker-Bereich bezieht. Im industriellen Umfeld gelten für additive Fertigungssysteme dagegen seit vielen Jahren etablierte Compliance-, Exportkontroll- und Dual-Use-Regelungen, die eine andere Ausgangslage schaffen. Dennoch haben auch internationale AM-Unternehmen, wie wir in vertraulichen Gesprächen erfahren haben, die Initiative auf dem Schirm – und das aus verschiedenen Gründen: Zum einen ist Kalifornien vielleicht nicht der größte, aber doch ein wichtiger Absatzmarkt mit vielen innovativen AM-Anwendern. Und zweitens: Auch wenn im Bereich der industriellen 3D-Drucker die Nutzung recht zuverlässig geregelt ist, so wäre bei Verabschiedung der AB 2047 offen, ob auch industrielle AM-Anlagen (die in Kalifornien verkauft werden), mit einer entsprechenden Software ausgestattet werden müssten, oder ob industrielle Anwender von der Regel ausgenommen werden. Aber auch Ausnahmen für Unternehmen könnten zusätzlich Dokumentation und vielleicht auch Kosten für Zertifizierungen nach sich ziehen, die insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen stärker belasten als große Konzerne. Ohnehin finden sich ja in zahlreichen Unternehmen inzwischen Desktopdrucker, auf denen Ersatzteile, Hilfsmittel für die Produktion oder Prototypen für Produktentwicklung hergestellt werden. In der Anhörung vor dem kalifornischen Senat am 30.06.2026 verwiesen die Kritiker darauf, dass eine Reglementierung auch Schulen, Forschungseinrichtungen und kleine Unternehmen treffen würde.
So oder so würde die Einführung eine Reglementierung einen spannenden Präzedenzfall schaffen, an dem sich auch andere Regionen und Staaten orientieren könnten. Erstmals würden nicht die Produkte reglementiert, sondern ein Fertigungsverfahren. Aufgrund der oftmals starken Verknüpfung von AM und anderen Produktionstechnologien könnten langfristig möglicherweise auch andere Verfahren wie Fräsen betroffen sein.
Maker vs. (bestehende) industrielle Reglementierung
Auch die Formnext behält die Entwicklung in Kalifornien im Auge. „Wir sind ein neutraler internationaler Marktplatz und wollen allen Beteiligten den Möglichkeiten geben, die Technologie weiterzuentwickeln, weiter zu verbreiten und die enormen Potentiale der Additiven Fertigung zu nutzen. Gleichzeitig ist es uns natürlich wichtig, dass AM verantwortungsvoll eingesetzt wird, was aus unserer Sicht im industriellen Bereich auch gewährleistet ist, allein schon durch über viele Jahre etablierte Dual-Use-Mechanismen“, so Sascha F. Wenzler, Vice President Formnext beim Veranstalter Mesago Messe Frankfurt. „Gleichzeitig bilden wir in Frankfurt die aktuellen weltweiten Trends der Branche ab und können als internationale Plattform, die Unternehmen entlang der gesamten additiven Fertigungskette mit Anwendern aus einer Vielzahl an Industrien zusammenbringt, dazu beitragen, Wissen auszutauschen und Standards weiterzuentwickeln.“
Außerdem:
Wie ist Eure Meinung zur aktuellen Ghost-Gun-Diskussion? Schreibt uns gern. Wir werden die neuesten Entwicklungen zu diesem Thema verfolgen und den Artikel updaten.